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   VG Ansbach, 05.12.2012 - AN 10 S 12.02093   

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https://dejure.org/2012,40532
VG Ansbach, 05.12.2012 - AN 10 S 12.02093 (https://dejure.org/2012,40532)
VG Ansbach, Entscheidung vom 05.12.2012 - AN 10 S 12.02093 (https://dejure.org/2012,40532)
VG Ansbach, Entscheidung vom 05. Dezember 2012 - AN 10 S 12.02093 (https://dejure.org/2012,40532)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Rechtmäßigkeit der Gutachtensanforderung; Nichtvorlage eines Eignungsgutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VG Ansbach, 05.12.2012 - AN 10 S 12.02093
    Die Anordnung der Beibringung des Gutachtens genügt den sich aus § 11 Abs. 2 Satz 3, Abs. 6 FeV ergebenden formellen Anforderungen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 5.7.2001 - Az.: 3 C 13/01), diesbezügliche Mängel sind nicht ersichtlich.
  • BVerwG, 17.05.1994 - 11 B 157.93

    Anordnung, ein Gutachten beizubringen

    Auszug aus VG Ansbach, 05.12.2012 - AN 10 S 12.02093
    Nach der Rechtsprechung ist die Anordnung der Beibringung eines Gutachtens kein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt (BVerwG vom 17.5.1994, DAR 1994, 372 f. und vom 28.6.1996, Az.: 11 B 36/96).
  • VGH Bayern, 07.05.2001 - 11 B 99.2527

    Voraussetzungen einer Gutachtenanforderung bei Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Ansbach, 05.12.2012 - AN 10 S 12.02093
    Es ist nichts durchgreifend vorgetragen oder ersichtlich dafür, dass die Anordnung zur Beibringung des Fahreignungsgutachtens an formellen oder materiellen Mängeln leiden könnte, welche dem in § 11 Abs. 8 FeV vorgesehenen Schluss von der Nichtvorlage des angeforderten Gutachtens auf die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen entgegenstehen könnten (zum Erfordernis der rechtmäßigen Anordnung der Gutachtensbeibringung im Rahmen von § 11 Abs. 8 FeV, vgl. BayVGH, Urteil vom 7.5.2001 - Az.: 11 B 99.2527 ; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Auflage, § 11 FeV, Rdnr. 24 m.w.N. zur Rechtsprechung).
  • BVerwG, 28.06.1996 - 11 B 36.96

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenbesitz, Anforderung

    Auszug aus VG Ansbach, 05.12.2012 - AN 10 S 12.02093
    Nach der Rechtsprechung ist die Anordnung der Beibringung eines Gutachtens kein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt (BVerwG vom 17.5.1994, DAR 1994, 372 f. und vom 28.6.1996, Az.: 11 B 36/96).
  • VGH Bayern, 15.11.2010 - 11 C 10.2329

    Wahnhafte Störung mit paranoiden Überzeugungen

    Auszug aus VG Ansbach, 05.12.2012 - AN 10 S 12.02093
    Diese gesetzliche Forderung ist Ausfluss des in Art. 20 Abs. 3 GG festgelegten Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und verbietet es grundsätzlich, alle in der Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung erwähnten Krankheitsbilder zum Gegenstand der Untersuchung zu machen (vgl. BayVGH vom 15.11.2010, 11 C 10.2329).
  • VGH Bayern, 09.02.2005 - 11 CS 04.2438

    Verwaltungsrechtliche Bindungswirkung

    Auszug aus VG Ansbach, 05.12.2012 - AN 10 S 12.02093
    Kommt der Fahrerlaubnisinhaber dieser Darlegungslast nicht nach, kann von einer grundlosen Weigerung, sich begutachten zu lassen, ausgegangen und die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen als erwiesen angesehen werden (vgl. zu allem BayVGH, Beschluss vom 9.2.2005 - Az. 11 CS 04.2438 ).
  • VGH Bayern, 20.02.2007 - 11 CS 06.2029

    Entziehung der Fahrerlaubnis - PMU-Gutachten

    Auszug aus VG Ansbach, 05.12.2012 - AN 10 S 12.02093
    Weitere durchgreifende Ermessensfehler wurden nicht substantiiert gerügt und sind auch sonst nicht ersichtlich (vgl. zu allem auch BayVGH, Beschluss vom 20.2.2007, Az. 11 CS 06.2029, "juris").
  • VG Ansbach, 23.05.2012 - AN 10 S 12.00525

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Nichtvorlage eines Eignungsgutachtens;

    Auszug aus VG Ansbach, 05.12.2012 - AN 10 S 12.02093
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die vom Antragsgegner vorgelegte Verwaltungsakte, die Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens und die Gerichtsakte des Verfahrens AN 10 S 12.00525 Bezug genommen.
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